Sklavin Vertrag 1
Datum: 21.12.2023,
Kategorien:
BDSM
Autor: meister63
SKLAVENVERTRAG
§ 1 - Die Sklavin
Mit Unterzeichnung dieses Vertrages gelobt die Sklavin, ihrem Herrn in jeder Hinsicht vollständigen Gehorsam. Ihr Körper, ihr Wille und ihre Zeit gehören ihrem Herrn. Oberstes Ziel der Sklavin ist der lustvolle Dienst für ihren Herrn. Die Sklavin hat ihren Körper ihrem Herrn jederzeit zur Verfügung zu stellen. Des Weiteren erklärt sich die Sklavin damit einverstanden, dass ihr Herr nach Absprache mit ihr über das Recht verfügt, ihren Körper anderen zur freien Verfügung zu stellen. Die Sklavin hat immer zu zeigen, dass sie ihre Rolle zu dienen und zu gehorchen akzeptiert, sowohl zu Hause, als auch an anderen, von ihrem Herrn befohlenen Orten. Sie ist sich dessen bewusst, dass ihr Herr ihren Körper und ihren Willen frei nach seinen Wünschen benutzen kann. Es gelten nur die in diesem Vertrag festgelegten Grenzen.
§ 2 - Freizeit der Sklavin
Die Sklavin kann jederzeit zum Dienst gerufen werden. In den Zeiten, in denen sie nicht dient, ist sie zur freien Zeiteinteilung berechtigt. Auch in dieser Zeit wird die Sklavin ihrem Herrn weiter mit Liebe und Respekt begegnen.
§3 - Anrede des Herrn
Die Sklavin wird immer respektvoll und ehrfürchtig über ihren Herrn sprechen. In ihrer Freizeit ist sie dazu berechtigt ihren Herrn so anzureden, wie es ihr gefällt. Während sie dient, hat sie ihren Herrn mit "Herr" anzureden. In der Öffentlichkeit hat die Sklavin ihren Herrn neutral anzureden, es sei denn, ihr Herr wünscht, dass sie ...
... öffentlich dient.
§ 4 - Bestrafungen
Vergehen gegen ihren Herrn, gegen dessen Wünsche oder gegen diesen Vertrag werden der Sklavin durch eine entsprechend harte Bestrafung deutlich gemacht. Der Herr wird der Sklavin den Grund und den Zeitpunkt der Bestrafung erläutern, da nur so eine ordentliche Erziehung der Sklavin gewährleistet werden kann. Die Sklavin hat das Recht während der Bestrafung zu weinen, zu schreien und zu betteln, aber sie erkennt die Tatsache an, dass diese Gefühlsregungen keinen Einfluss auf ihre Behandlung haben müssen. Ausserdem weiss sie, dass ihr Herr, wenn er sich durch ihre Laute gestört fühlt, sie knebeln kann, oder sie auf andere Weise zum Schweigen zwingen kann.Während der Freizeit werden keine Bestrafungen der Sklavin durchgeführt. Dinge, die sich die Sklavin in ihrer Freizeit zu Schulden kommen lässt, können zu einem späteren Zeitpunkt entsprechend bestraft werden, wenn ihr Herr dies für notwendig hält. Sie wird jede Form der Bestrafung in jedem Fall ertragen und für ihre Erziehung dem Herrn danken. Die Art und Weise der Bestrafung ist allein Sache des Herrn.
§ 5 - Rechte des Herrn
Die Sklavin ist verpflichtet, alle Aktivitäten ihres Herrn zu erdulden, die nicht in diesem Vertrag ausgeschlossen werden. Der Herr hat das Recht ihr Schmerzen zuzufügen, wenn es ihn danach verlangt.
Alle Rechte und Privilegien, die nicht in diesem Vertrag geregelt sind, gehören dem Herrn. Er kann, wenn er will, davon Gebrauch machen.
§ 6 - Pflichten des ...