1. Leonie – duale Studentin Teil 1


    Datum: 30.05.2021, Kategorien: CMNF Autor: zarah90

    ... unterbricht sie Herr Müller. „Ja, das ist auch absolut super. Ich habe hier Erlebnisse gehabt, Höhepunkte gehabt wie nie zuvor. Und ich habe bei tollen Events mitgemacht, sowas konnte ich mir vorher nicht mal vorstellen. Ja, auch der Teil, der nichts mit der Arbeit selber zu tun hat ist sehr lehrreich und unterhaltend. Ich hatte am Anfang auch Bedenken so wie Sie jetzt sicherlich auch, aber ich habe es anschließend keine Minute bereut. Leonie, trauen Sie sich, fangen Sie bei uns an“. „Danke Alexandra“, sagt Herr Müller. „Und das hat das Mädchen von sich aus gesagt, sie wurde nicht von uns angewiesen“. Dann gibt’s noch ein bisschen bla bla und letzten Endes werde ich verabschiedet, nehme den Vertragsentwurf mit und gehe mit sehr gemischten Gefühlen nach Hause. Ich habe eine Woche Bedenkzeit, dann muss ich mich wieder melden, ob ich den Job haben will oder nicht.
    
    Daheim lese ich natürlich sofort den Entwurf durch. Die allgemeinen Paragraphen sind wahrscheinlich wie bei jedem Vertrag. Arbeitszeiten, Studienzeiten, Aufgaben, Gehalt… Doch dann kommt's:
    
    Spezielle Bedingungen der Arbeitnehmerin (im Folgenden AN)
    
    1) Kleiderordnung:
    
    -a- Oberbekleidung beliebig
    
    -b- Unterwäsche beliebig
    
    -c- besondere Kleidung auf Anweisung des Geschäftsführers
    
    -d- an den Füßen entweder Nylonstoff (max. 22Den) oder barfuß
    
    -e- in sämtlichen Büroräumen sind Schuhe nicht geduldet. Es stehen vor jedem Büro Schuhregale zur Verfügung.
    
    2) Die AN ist damit einverstanden dass:
    
    -a- ...
    ... sie in der Firma nackt sein kann – auch vor allen anderen Mitarbeitern (m/w)
    
    -b- sexuelle Handlungen an ihr und mit ihr vorgenommen werden können
    
    -c- sie bei schlechten Leistungen körperlich bestraft werden kann
    
    -d- sie sich vor anderen entblößen muss
    
    -e- sie auf Wunsch des Geschäftsführers besondere Kleidung tragen und für diese selber aufkommen muss
    
    3) Nach dem Betreten des Büros des Geschäftsführers muss sich die AN ohne Aufforderung entkleiden bis folgender Zustand erreicht ist:
    
    -a- entweder nur mit Slip und Nylonstoff an den Füßen
    
    -b- oder nur mit Slip und barfuß
    
    4) Während der Menstruation ist Schonzeit. Die AN meldet deswegen den Beginn und Ende ihres Zyklus regelmäßig an den Geschäftsführer per interner E-Mail. Verfehlungen in dieser Zeit werden danach gesühnt.
    
    5) Die AN erhält ein Smartphone der neuesten Generation einschließlich privater Nutzung, Hardwaretausch alle 2 Jahre
    
    6) Die Firmenwagenflotte darf durch die AN am Wochenende für private Zwecke kostenlos benutzt werden
    
    7) Die Kleiderordnung 1 -a- bis 1 -d- ist auch während des Studienblocks an der Dualen Hochschule gültig. Dies kann durch befohlene Selfie-Bilder oder auch Einbestellen in die Firma überprüft werden.
    
    7) Monatliches Entgelt: xxxx Euro Bonus zusätzlich zum Standardausbildungs-Gehalt nach §xx.
    
    Wow, denke ich. Das ist ja mal richtig viel Geld. Und immer ein neues Smartphone und die Firmenwagen am Wochenende. Die darf man dann bestimmt ja auch für Wochenendausflüge ...
«1...345...12»