1. Sophies Disziplinierung, Teil 1


    Datum: 15.03.2019, Kategorien: CMNF Autor: Cove

    ... Brautleuten ist es merkwürdig still geworden und sie legen sich zur Nachtruhe. Erst nach dem Lichterlöschen, kurz vor dem Einschlafen, wird Sophie bewusst, dass die heute erfolgte Bereitschaftserklärung der Trauzeugen nach den einschlägigen Regeln zum Ablauf der "Correction" gehört, es also bereits jetzt kein Zurück mehr gibt.
    
    3. Am Abend vor der kirchlichen Trauung von Sophie und Jean-Christophe haben sich im geräumigen Wohnzimmer von Sophies Elternhaus siebzehn Menschen eingefunden. Neben den Brautleuten sind dies Sophies Vater, dessen zweite Ehefrau (die Stiefmutter Sophies), die Schwester und der Bruder Sophies, letzterer in Begleitung seiner Ehefrau und seines vor wenigen Tagen 15 Jahre alt gewordenen Sohnes (also Sophies Neffen), zwei Cousinen und ein Cousin Sophies, ein Ehepaar aus der Nachbarschaft, Sophies Partner im Anwaltsbüro, Jean-Christophes Ex-Freundin Isabelle und natürlich Henriette und Armand, die Trauzeugen. Seitens der Familie von Jean-Christophe ist, abgesehen von diesem selbst, niemand anwesend, denn die "Correction à l'achèvement", der erste Teil des Gesamtrituals, ist eine Angelegenheit der Familie der Braut.
    
    Sophie ist kreidebleich. Am Liebsten würde sie Jean-Christophe bitten, die Sache zu stoppen. Aber erstens verbietet ihr dies ein letzter Rest Stolz, und zweitens weiss sie genau, dass Jean-Christophe es ernst meinte, als er ihr damals sagte, wenn der Ablauf einmal begonnen habe, werde er zu Ende geführt. Auch war sie es, welche auf ...
    ... vorrevolutionäres Recht stützend ihren Anspruch auf die "Correction" reklamierte. Nach dem gleichen Recht konnte der Bräutigam eine Verlobung ohne weitere Folgen lösen, wenn seine Braut sich der "Correction" verweigerte. Jean-Christophe würde diese letzte Konsequenz selbstverständlich nicht ziehen; dass er jedoch mindestens verbal seinen Anspruch einfordern würde, steht hingegen ausser Zweifel. Die Einladungen zum heutigen Abend ergingen an diejenigen Personen, die nach den alten Regeln der "Correction" als Zuschauer zu dieser zuzulassen sind, also in erster Linie an die Familienglieder der Braut, soweit diese das 15. Lebensjahr vollendet haben, jedoch auch an Auswärtige, welche die Öffentlichkeit repräsentieren sollen. Da die ursprünglichen Regeln der "Correction" nicht mehr in allen Teilen eins zu eins auf die heutige Lebenssituation übertragen werden können - zum Beispiel hat die Familie Dumarteau kein "Gesinde" und keine "Dienerschaft", welche zur "Correction" der Tochter beigezogen werden könnten -, trafen Sophie, Jean-Christoph und die Trauzeugen Henriette und Armand Vereinbarungen, wie die zeitlich überkommenen Regeln sinngemäss anzuwenden seien. Letztlich gingen fünfundzwanzig Einladungen heraus, und Sophie erwartete und hoffte, es würden mindestens zwei Drittel der Angeschriebenen absagen. Weit gefehlt. Nun bleibt Sophie nur noch die Hoffnung, dass ihre "Correction" zügig erfolgen und damit baldmöglichst zu Ende gebracht werde. Sie hat heute eine Bluse und einen halblangen ...
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