1. Die Loverboymasche


    Datum: 16.02.2020, Kategorien: BDSM Autor: Martina

    ... Doch er hatte keine Lust dazu. Er löste seine Fußfesseln und seine Freundin half ihm bei der Flucht. Das war kurz vor Weihnachten 2021. Erwischt wurde er 3 Tage später in Holland. Die Wohnung gehörte seiner Freundin. Nur die Freundin, wenn die Polizei beide erwischen, wird nicht vor Gericht gestellt und auch nicht bestraft. (Nach meinen Informationen?) Sieht das Gesetz auch so vor. Genauso, wenn ein Knastbruder aus dem Gefängnis ausbricht, bekommt er keine zusätzliche Strafe aufgebrummt. Laut Verfassungsgericht ist der Mensch ein freiheitsliebendes Individuum. Ausbruch ist nicht strafbar. (Dann frag ich mich, warum man die Kriminellen überhaupt einsperrt. Da kann man doch gleich die Gefängnistüren und Toren durch einen Vorhang ersetzen. Ich kann da nur noch mit dem Kopf schütteln. Anmerkung der Autorin)
    
    Oder:
    
    Vor Jahren: Da war eine Psychologin im Gefängnis, die diesen einen Gefangenen betreute. (Eigentlich betreute sie mehrere Gefangene.) Aber den einen hatte ihr so angetan, dass sie sich in ihn verliebte und mit ihm im Knast Sex hatte (sogar mehrmals). Nach mehreren Sitzungen beschlossen beide, dass er, ihr Liebhaber nicht mehr im Gefängnis sein sollte und half ihm beim Ausbruch. In dem sie ihm Werkzeuge und Pläne beschaffte. Tage später (oder Wochen) wurde er geschnappt und verriet seine Komplizin. Sie war ihren Job als Gefängnispsychologin los.
    
    Da gibt es auch Frauen die freiwillig (?) anschaffen gehen. Weil entweder ihr Mann nicht genug verdient oder auch gar ...
    ... nichts und die Familie irgendwie durchfüttern muss. Oder auch allein erziehend ist, weil sie keinen Job findet.
    
    Da gibt es auch Frauen, die ihren Sexualtrieb nicht mehr unter Kontrolle haben. Die es brauchen und lieben von vielen fremden Männern gefickt zu werden. Auch verheiratete Frauen, die den eigenen Mann nicht mehr genügt. Das sind die Nymphomaninnen. Mit und ohne ihr Wissen der Ehemänner.
    
    Und wer glaubt, dass ein Ehemann seine Ehefrau nicht auf den Strich schicken kann, der irrt sich. Da gab es einen Fall, einen Kriminalfall, der bei "Aktenzeichen XY ungelöst" lief. Die Frau verschwand spurlos. Verdächtigt wurde der Ehemann als Zuhälter und Mörder. Der Verdacht fiel sofort auf ihn, weil er keine Vermisstenanzeige bei der Polizei stellte. Das taten andere.
    
    Und da gibt es noch die Zwangsprostituierten. Die gezwungen werden auf den Strich zu gehen. Und wenn sie nicht wollen, werden sie oder ihre Familie mit dem Tod bedroht. Es gibt auch eine andere Methode, um eine Frau gefügig zu machen. Was aber selten ist. Nämlich mit Drogen. Entweder man verabreicht den Frauen die Drogen unter Zwang, wie Alkohol, Heroin, Kokain oder Chrystal Meth etc. und sie werden von dem Dreckszeug abhängig. Oder sie nehmen es freiwillig. Aber da geht dann viel Geld für Einkauf der Drogen drauf. Das sind dann Fehlinvestitionen, die den Gewinn der Zuhälter schmälerten.
    
    Oder man erpresst die Zwangsprostituierten, indem man ihren Verwandten erzählt, dass ihre Töchter im reichen Westen von ...
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